Sura Bakarah Vers 220:
„Sie fragen dich über Wein und Glücksspiel. Sprich: „In beiden ist großes Übel und auch Nutzen für die Menschen; doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen.“
Mit diesem Vers hat Allah die muslimische Gemeinschaft für immer vor dem Übel des Alkoholkonsums gewarnt. Wie mächtig dieser eine Vers ist, und wie mächtig seine Wirkung, wird bewusst, wenn man bedenkt, dass jegliches Alkoholverbot durch Menschenhand letztendlich zum Scheitern verurteilt war. Nur das Gebot durch Gott hat seit 1400 Jahren Bestand. Zuletzt wird das Jugendschutzgesetz durch die neueste Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Monatsschrift Kinderheilkunde Feb. 2011 – 159:111-117 „Trends im Alkoholkonsum von Jugendlichen in Deutschland“ M. Goecke et al.) ad absurdum geführt. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol, in welcher Form auch immer, kaufen oder verzehren. Von 16 bis 18 wird der Verzehr von Bier, Wein, Sekt oder Mischgetränken erlaubt, während Spirituosen oder deren Mischgetränke weiterhin weder an Jugendliche verkauft noch von ihnen verzehrt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund führt das Ergebnis der oben genannten Studie vor, wie wenig ein solches Verbot von Menschenhand befolgt wird. Denn danach gaben über 90% der Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren an, mindestens einmal in ihrem Leben Alkohol konsumiert zu haben. 43% der 12- 17-jährigen Jugendlichen gaben an, in den letzten 30 Tagen Alkohol konsumiert zu haben. Besonders gefährlich ist dabei das sog. „Binge-Trinken“, welches mit einem exzessiven Alkoholgenuss über kurze Zeit einhergeht. 8,3% der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen gaben an, dies in den letzten 30 Tagen getan zu haben, während die Rate bei den 16- bis 17-jährigen schon bei erschreckenden 43,1% liegt. Somit betreibt mindestens jeder dritte Jugendliche aus der Altersgruppe einmal im Monat „Binge-Trinken“. Nicht selten landen diese Jugendlichen im Krankenhaus, vorausgesetzt sie überleben ihren Exzess. Im Jahr 2008 wurden so über 25000 Jugendliche mit einer Alkoholintoxikation in ein Krankenhaus eingeliefert. Besonders erschreckend ist hierbei wiederum, dass von diesen Krankenhauseinlieferungen ein nicht unerheblicher Teil in der Altersgruppe der 10- bis 14-jährigen war. So wurden 2136 männliche und 2376 weibliche Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren mit einer Alkoholintoxikation eingeliefert.
Und diese Zahlen entstehen trotz des Jugendschutzgesetzes. Ein klarer Trend, dass aufgrund einer rigideren Durchsetzung dieses Gesetzes diese Zahlen runter gehen, ist nicht erkennbar. Hinzu kommt, dass der Alkoholkonsum durch die Jugendlichen meistens im öffentlichen Raum durchgeführt wird. Dies, obwohl das Jugendschutzgesetz auch im öffentlichen Raum gilt. Jedoch werden viel zu selten Alterskontrollen durchgeführt, neben der Tatsache, dass Alkohol aus der Gesellschaft inzwischen nicht wegzudenken ist.
C. Papastefanou von der Universität Siegen und C. von Hagen von der katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Eichstätt beschreiben in Ihrem Artikel „Risikoverhalten und Alkoholkonsum im Jugendalter“ (Monatsschrift Kinderheilkunde Feb. 2011 – 159:118-123), welche Effekte der hohe Alkoholkonsum hat und was die Gründe für diesen hohen Alkoholkonsum sein könnten. Danach sei der hohe Alkoholkonsum des Jugendalters als eine Form der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben zu verstehen. Zu diesen gehörten die Entwicklung kognitiver und sozialer Kompetenzen, die Entwicklung eines inneren Bildes von Geschlechtszugehörigkeit, die Entwicklung selbstständiger Handlungsmuster zur Nutzung des Konsumwarenmarkts sowie die Entwicklung eines Werte- und Normensystems und eines moralischen und politischen Bewusstseins. Desweiteren sei in der Pubertät die Auseinandersetzung mit der körperlichen Veränderung und die Entdeckung der Sexualität, sowie die Ablösung von den Eltern zugunsten der Peergroup eine erhebliche Anforderung. Diese jugendtypische Suche nach Identität und Lebenssinn beträfe, so Papastefanou et al. die heutigen Jugendlichen in besonderem Maße aufgrund des Verschwindens sozialer und kultureller Traditionen und Lebensformen und dem Fehlen an geeigneten Vorbildern und verbindlichen Werten. Auch hierin sieht man einen Grund für das Scheitern der westlichen Gesundheitspolitik gegen den hohen Alkoholkonsum. Während die Jugendlichen hierzulande ihre Vorbilder selbst in Exzessen versunken vorfinden, hat der Islam mit dem Heiligen Propheten Mohammed (saw), seinem rechtgeleiteten Kalifat, seinem Messias (as) und dessen Kalifat der Gemeinschaft der Muslime eine Fülle von hervorragenden Vorbildern zur Verfügung gestellt. Desweiteren ist es die immerwährende Lehre des Heiligen Qur’an, die ein perfektes Werte- und Normensystem vorgibt und so für die Gläubigen eine verlässliche Basis ihres Handelns für alle Zeiten darstellt, dafür verantwortlich, dass es in der islamischen Welt nie eine solche kulturelle und spirituelle Eiszeit gegeben hat, noch geben wird.
Während von den meisten Jugendlichen dennoch die hohen Anpassungserfordernisse trotz begrenzter Bewältigungsreserven bewältigt würden, so Papastefanou, seien bei etwa 20% der Jugendlichen dysfunktionale Bewältigungsmuster wie Problemvermeidung, Verleugnung und fatalistischer Rückzug zu beobachten. Dies führe vor allem bei männlichen Jugendlichen zu einer Problemvermeidung durch sportliche Aktivitäten oder aber durch Alkoholkonsum. Desweiteren sei laut den Ergebnissen der Shell-Jugendstudie ein genereller Rückzug aus traditionellen Aktivitäten (Sportvereine, Parteien) hin zu einem passiv-rezeptiven Freizeitverhalten bedingt durch den hohen Konsum von Massenmedien (Fernsehen, PC) zu beobachten, was die Problemvermeidungsstrategien der Jugendlichen mit Hilfe von Alkohol wahrscheinlicher macht.
Was den Umgang mit Alkohol angeht, sagt Papastefanou et al., seien die Jugendlichen wesentlich risikofreudiger. Trotz des Wissens um die gesundheitliche Schädlichkeit werde beobachtet, dass den unmittelbaren positiven Konsequenzen des Alkohols mehr Gewicht beigemessen würde als den möglicherweise schwerwiegenden negativen Folgen. Der Grund dafür sei multifaktoriell, einen erheblichen Einfluss habe aber die Gesellschaft. Papastefanou et al. beschreiben, das Alkoholtrinken könne als ein pseudoerwachsenes Verhalten verstanden werden. Dies, weil das elterliche Konsummuster eine Modellfunktion für die Kinder besitze. Das elterliche Erziehungsverhalten und die Wahl der Peergroups seien außerdem als ätiologisch gut belegte Faktoren für den Alkoholkonsum zu verstehen. Dabei sei sowohl ein hohes elterliches Engagement und Interesse an den Problemen der Kinder förderlich für eine Abstinenz, als auch ein restriktives Erziehungsverhalten mit begrenzten Ausgehzeiten und einem strengen Bemühen, die Kinder von auffälligen Peergroups fernzuhalten. Auf der anderen Seite sei ein übermäßiges Kontrollverhalten der Eltern wiederum als negativer Faktor zu verstehen. Das Problem in der hiesigen Gesellschaft sei daher mitunter, die mangelnde Erziehungskompetenz der Eltern auf der einen Seite und ihre negative Vorbildfunktion auf der anderen Seite. Denn Alkoholkonsum beginne schon früh in der Familie, bei Feiern, zu denen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern und im geschützten Rahmen das erste Mal Alkohol probieren dürften, wobei dies ein sozial akzeptiertes Verhalten sei und als eine Art Initiationsritual des Erwachsenwerdens verstanden werden kann. Dies ist dann meist der Startschuss, in dessen Folge Jugendliche das Trinken von Alkohol als ein soziales Ereignis ansehen. Was als eine Tradition und als ein Zeichen der Reife des Jugendlichen begann, mündet dann häufig in einem unkontrollierten Trinkverhalten, was wiederum von den so geprägten Jugendlichen an ihre Kinder in dem selben Ritual weitergegeben wird.
Dass Alkohol mannigfaltige schädliche Wirkungen hat, ist indes inzwischen sogar der alkoholfreudigen westlichen Gesellschaft bewusst. Zu den kurzfristigen Folgen ist das erhöhte Unfallrisiko hierbei an erster Stelle. Die Todesursachenstatistik bei Jugendlichen zeigt nämlich ein erschreckendes Resultat: Danach stehen bei Jugendlichen Verkehrsunfälle an erster Stelle. 1/3 aller tödlichen Verkehrsunfälle bei Jugendlichen sind dabei mit Alkohol assoziiert. Daneben sind Gewalthandlungen und Suizide als mögliche schädigende Folgen ebenfalls mit Alkohol vergesellschaftet.
Desweiteren geht ein hoher Alkoholkonsum mit einer frühen sexuellen Aktivität mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern einher. Dies belastet die Jugendlichen nicht nur mit häufigen Geschlechtskrankheiten, sondern ist natürlich auch mit häufigen, ungewollten Schwangerschaften vergesellschaftet. Abgesehen davon, dass dadurch das Leben des Mädchens, das diese Schwangerschaft austragen muss, maßgeblich beeinträchtigt ist, ist auch für das neu entstehende Kind im Alkohol eine erhebliche Gefahr. Denn oft wird weiter Alkohol konsumiert, entweder, weil die betroffenen jungen Frauen noch nicht wissen, dass sie schwanger sind, oder weil aufgrund mangelnder Reife das Verständnis für die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums für das ungeborene Kind fehlt. So werden in Deutschland jährlich etwa 10.000 Kinder mit Schäden durch einen mütterlichen Alkoholkonsum geboren, während 4000 Kinder das Vollbild eines fetalen Alkoholsyndroms aufweisen. Schließlich sind weibliche Jugendliche zusätzlich durch den hohen Alkoholkonsum gefährdet, indem das Risiko für sie, Opfer ungewollter sexueller Handlungen zu werden, 3-mal so hoch ist, wie ohne Alkohol.
Mittel- und langfristig kann der hohe Alkoholkonsum letztendlich die Gefahr für eine Abhängigkeit enorm steigern, das Gehirn schädigen und zu chronischen Erkrankungen wie Leberkrebs, anderen Krebsarten und Bluthochdruck führen.
Was nun für die westliche Welt allmählich zu einem größeren Problem wird, indem immer mehr Jugendliche von den negativen Folgen des Alkohols betroffen sind, ist der Orient seit Anbeginn des Islam weitestgehend von diesen Folgen verschont geblieben. Ein Ende der Misere der westlichen Welt ist nicht abzusehen. Denn diejenigen, die das Jugendschutzgesetzt verabschiedet haben, sind häufig selbst Opfer dieser mit Alkohol durchsetzten Traditionen. Es ist schlichtweg nicht glaubwürdig, dass jemand, der selbst ohne sein Bier am Abend nicht auskommt, einem Jugendlichen versucht zu schildern, dass dieser abstinent bleiben soll. Zumal ein völliges Auslassen des Alkohols sich auch die Zuständigen nicht trauen. Meistens fordern diese einen Verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Indes hat der Islam der Menschheit den absoluten Richtweg bezüglich des Alkohols offengelegt und den Alkoholgenuss gänzlich verboten:
„O die ihr glaubt! Wein und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Greuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf dass ihr Erfolg habt. Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch erregen, um euch so vom Gedanken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?“ (Sure 5 Vers 91-92)
Der Heilige Prophet (saw) erklärte das Trinken sogar zur „Mutter allen Übels“ (Sunan Al Dar Kutani, Hadith Nr. 4669)
Es ist allerdings nicht jeglicher Gebrauch von Alkohol verboten. Alkohol, das nicht der Berauschung dient (z.B. Alkohol in Medikamenten) ist erlaubt. Diese Erlaubnis ist aber mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Denn selbst viele Muslime unterliegen dem Irrglauben, dass dann eine Menge von Alkohol, die nicht berauscht, erlaubt sein sollte. Es ist allerdings so, dass abgesehen von Medikamenten eben der Mensch nicht merkt, wann die Grenze erreicht ist. Selbst wenn jemand über sich sagt, er wüsste, wieviel er verträgt, kann der Alkohol auch auf ihn schon in kleineren Mengen subtile Wirkungen haben. Wenn allerdings die Absicht lediglich die ist, eine kleine Menge von einem Medikament einzunehmen, in dem Alkohol enthalten ist, wird dieses Medikament tatsächlich nicht zur Berauschung verwendet. Und selbst wenn dieses Medikament in größeren Mengen eingenommen würde, würde man eher eine Vergiftung durch das Medikament erleiden, als das man berauscht wäre. Schließlich ist zu sagen, dass ein Stoff, der in einer größeren Menge verboten sein soll, in einer kleineren Menge nur schwerlich erlaubbar ist. Der vierte Kalif Hadhrat Mirza Tahir Ahmad (rh) verglich dies in einer seiner Sitzungen mit dem Diebstahl. Danach sei Diebstahl in der ganzen Welt anerkannt als ein Übel. Dies sei auch der Fall, wenn Diebstahl in einer kleinen Dimension betrieben würde und dem bestohlenen eigentlich keinen erheblichen Verlust zufügen würde. So sei dies auch mit dem Alkohol zu betrachten.
Der Alkohol in der westlichen Welt zersetzt diese Gesellschaft von innen heraus. Wie lange das gut geht, ist indes ungewiss. Gewiss ist, dass eine Gesellschaft, die sich gänzlich von Gott und dem Selbsterhalt abwendet, auf Dauer nicht überlebensfähig ist. Und gleich aller Anpreisungen des Alkohols durch die westliche Welt darf die muslimische Welt niemals ihre Tradition der vollkommenen Abstinenz verlassen. Denn wenn sie dies tut, wird sie Teil der westlichen Gesellschaft. Einer im Niedergang befindlichen Gesellschaft.